Neuigkeiten

Fit am Fürstenpark e.V. / Abbuchung Mitgliedsbeitrag November

Sehr geehrte Mitglieder/innen,

bei der Novemberabbuchung des Mitgliedsbeitrages ist es von unserer Seite zu einem Fehler gekommen. Diese wurde als Oktober Abbuchung deklariert, wodurch nun 2 Abbuchungen mit dem Vewendungszweck Oktober bei Ihnen zusehen sind. Um weiteren Aufwand zu vermeiden würden wir Sie bitten diese Zahlungen nicht zurückzufordern, da sonst unnötig weitere Kosten entstehen. Der November ist natürlich mit dieser Abbuchung abgegolten und es wird für den November keine weitere Abbuchung geben.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Fit am Fürstenpark e.V. Team

Fit am Fürstenpark e.V. / Info zur Beitragszahlung

Sehr geehrte Mitglieder/innen,

zur Zeit des ersten Lockdowns im Frühjahr haben wir im trainingsfreien Zeitraum alle Beitragszahlungen storniert bzw. die Vertragslaufzeit entsprechend verlängert. Damit verbunden war im Nachhinein eine Neuaktivierung des Einzugsverfahrens nötig. Diese gestaltete sich sehr schwierig und aufwendig, da unsere Bank parallel eine IT Umstellung durchführte. Wir mussten u.a. mehrere Monatsbeiträge in einer Rate abbuchen, was bei vielen auf Unverständnis stieß und weshalb auch zwei Mitglieder/innen kündigten. Ein Grund warum wir uns entschieden haben die Beträge weiterhin einzuziehen, ist die nicht absehbare Entwicklung aufgrund der Coronasituation. Der Verein muss seinen Verbindlichkeiten (Miete, Aufwandsentschädigungen, Mitgliedsbeiträge an Verbände ,Hard-und Softwareinvestitionen) nachkommen, um weiter bestehen zu können. Inwieweit die finanzielle Basis dafür noch vorhanden ist, lässt sich noch nicht voraussagen.
Wir bitten um Ihr Verständnis für unsere Entscheidung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Fit am Fürstenpark e.V. Team

Hier noch ein Auszug offizieller Quelle https://www.sport-fuer-sachsen.de :

Kann ich als Vereinsmitglied meinen Beitrag zurückfordern, wenn kein Training stattfindet?

Nein. Der Mitgliedsbeitrag ist nicht gekoppelt an die Verpflichtung zur Erbringung konkreter Sportangebote. Es handelt sich bei der Mitgliedschaft in einem Verein um ein Personenrechtsverhältnis, mit dem keine konkreten Einzelleistungen eines Vereins abgegolten werden.

Kann ein Verein seinen Mitgliedern den Beitrag erlassen oder Mitgliedsbeiträge senken?

Nach den jeweiligen Vorgaben der Satzung und Ordnungen eines Vereins steht es ihm grundsätzlich frei, Mitgliedsbeiträge mit einem Beschluss des zuständigen Gremiums zu gestalten. Ein Sonderkündigungsrecht aufgrund des Corona-Virus besteht nicht. Natürlich steht es den Mitgliedern jedoch frei, aus dem Verein nach den regulären satzungsgemäßen Kündigungsfristen auszutreten. Die Eindämmung des Corona-Virus bedeutet auch für den Sport eine bisher nicht dagewesene Herausforderung. Aus diesem Grund sollte an die Solidarität aller Mitglieder appelliert werden. Die Situation erfordert für den Verein eine Planungssicherheit aufgrund des bestehenden Haushaltsplans und den zu erwartenden Mitgliedsbeiträgen.

Auf Grund der Corona-Maßnahmen gilt ab dem 01.11.2020 folgendes:

  • unsere Physiotherapie bleibt weiterhin geöffnet
  • Patienten mit Rezept werden weiter behandelt
  • sämtliche Sportgruppen fallen vorerst bis auf weiteres aus
  • der Verein muss bis auf weiteres geschlossen bleiben
  • auch der geplante Rehasport kann bis auf weiteres nicht stattfinden

Wir bitten um Ihr Verständnis

Ihr Physiotherapie Team